ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bundscherer Fachübersetzungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Bundscherer Fachübersetzungen und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Bundscherer Fachübersetzungen nur verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Bundscherer Fachübersetzungen rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber Bundscherer Fachübersetzungen rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass eventuelle Fehler beseitigt werden können. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber Bundscherer Fachübersetzungen bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von Bundscherer Fachübersetzungen.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er Bundscherer Fachübersetzungen frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Bundscherer Fachübersetzungen behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung schriftlich geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt Bundscherer Fachübersetzungen die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist. Der Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger eventuell angefallener Kosten ist ausgeschlossen.
5. Haftung
(1) Bundscherer Fachübersetzungen haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Bundscherer Fachübersetzungen trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen Bundscherer Fachübersetzungen auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf die Vertragssumme begrenzt.
(3) Ansprüche des Auftraggebers gegen Bundscherer Fachübersetzungen wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
6. Berufsgeheimnis
Bundscherer Fachübersetzungen verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Bundscherer Fachübersetzungen ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten sorgt Bundscherer Fachübersetzungen dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen von Bundscherer Fachübersetzungen sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Bei Verträgen mit Privatkunden ist die Mehrwertsteuer im genannten Endpreis – gesondert aufgeführt –enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich erforderlich, zusätzlich berechnet.
(3) Bundscherer Fachübersetzungen hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Bundscherer Fachübersetzungen kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Bundscherer Fachübersetzungen kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bundscherer Fachübersetzungen. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Bundscherer Fachübersetzungen behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht und ein Drittverwertungsrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass Bundscherer Fachübersetzungen die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass Bundscherer Fachübersetzungen mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Speichersdorf, Gerichtsstand ist Bayreuth.
13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst
Unsere AGB als PDF: agb_de.pdf